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Politik in Karlsruhe
Politisches Karlsruhe
Seit 1718 wurde ein Bürgermeister in Karlsruhe eingesetzt, ein knappes Jahrhundert später erhielten die Bürgermeister der Stadt den Titel Oberbürgermeister. Heute gibt es außer dem Oberbürgermeister noch fünf weitere Bürgermeister. Die Aufgabengebiete des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister in Karlsruhe sind in sechs Dezernate aufgeteilt. Der Oberbürgermeister ist der Leiter der Verwaltung und gleichzeitig der Vorsitzende des Gemeinderates. Er ist zuständig für die Repräsentation, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Außenbeziehungen, die Verwaltungssteuerung und die Stadtteilverwaltung.
In das Aufgabengebiet des Bürgermeisters des Dezernates zwei zählen der Bürgerservice und Sicherheit, Kultur, Personal und Organisation, die Bürgerbeteiligung, sowie die Stadtteilentwicklung. Der Bürgermeister des dritten Dezernates ist für Schulen, Sport, Bäder, Soziales sowie für Jugend und Eltern zuständig. Dem Bürgermeister des Dezernates vier sind das Flächenmanagement, Versorgung, Verkehr und Hafen, Tourismus, Veranstaltungen, Ausstellungen, sowie Kongresse, Stadtmarketing, Wirtschaft und Arbeit, Finanzen und Beteiligungen unterstellt. Zum Aufgabenbereich des Bürgermeisters des Dezernates fünf gehören die Abfallwirtschaft, Betriebe, wie Friedhofs- und Marktwesen, Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheit, sowie Umwelt und Klimaschutz. In den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters vom Dezernat sechs zählen das Immobilienmanagement, sowie die Punkte Planen und Bauen.
Der Gemeinderat in Karlsruhe
Der Karlsruher Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und gleichzeitig die Vertretung der Bürgerschaft. Der Gemeinderat setzt sich aus dem amtierenden Oberbürgermeister, der stimmberechtigter Vorsitzender ist, und 48 Stadträten, die ehrenamtliche Mitglieder sind, zusammen. Für die Dauer von fünf Jahren werden die Stadträte und Stadträtinnen von der Karlsruher Bevölkerung gewählt.
Für die Verwaltung der Gemeinde werden vom Gemeinderat die Grundsätze festgelegt. Ebenfalls trifft er die Entscheidungen über alle Aufgaben, die für die Gemeinde maßgebend sind. Allerdings nur insoweit, wie der Oberbürgermeister nicht von Gesetzes wegen verantwortlich dafür ist oder die Angelegenheiten vom Gemeinderat übertragen bekommen hat.
Der Gemeinderat kontrolliert die Verwaltung, zwar wird er auch als Stadt- oder Kommunalparlament bezeichnet und besitzt in der Praxis die Funktion eines Parlaments, doch ist er vom Gesetz her gesehen ein Verwaltungsorgan. Vom Gemeinderat können keine rechtskräftigen Gesetze erlassen werden, er kann nur für die Region der jeweiligen Gemeinde oder Stadt eine geltende Satzung erlassen. Das Recht auf die Selbstverwaltung der Gemeinde oder der Stadt wird vom Gesetzgeber in der Verfassung geregelt.
Behörden und Ämter in Karlsruhe
In Karlsruhe befindet sich das Ausgleichsamt, das für den Land- und Stadtkreis zuständig ist. Beim Ausgleichsamt können Spätaussiedler wichtige Informationen und Adressen erhalten. Des Weiteren befindet sich in Karlsruhe das Sozialamt, welches Hilfe zum Lebensunterhalt oder sonstige soziale Leistungen gewährt.
Karlsruher Pass
Mit dem Karlsruher Pass und dem Karlsruher Kinderpass leistet die Stadt Karlsruhe einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Freizeit, Beweglichkeit und Mobilität. Die Stadt übernimmt damit die soziale Verantwortung und bekämpft die Ursachen des gesellschaftlichen Missstandes, denn Armut kann durch individuelle Notlagen entstehen.
Den Karlsruher Pass kann jeder Einwohner der Stadt beantragen, der einen Bescheid über Leistungen nach SGB II und SGB XII, die Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält. Als Unterlagen sind für die Ausstellung des Karlsruher Passes der aktuelle Bescheid im Original, der wieder zurück gegeben wird, und ein Passfoto mitzubringen. Aus dem Internet kann der Antrag herunter geladen werden.
Der Karlsruher Pass kann im Jugendfreizeit- und Bildungswerk beantragt werden. Mit diesem Pass können Monatskarten für die Straßenbahn zum halben Preis erworben werden. In allen Hallen- und Freibädern wird der Eintritt bei Vorlage des Karlsruher Passes um 50 Prozent ermäßigt. Ebenfalls ist der Karlsruher Pass gültig als Jahreskarte für den Zoo inklusive Stadtgarten.
Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass können kulturelle Einrichtungen kostenfrei oder mit einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Den Landesfamilienpass können Familien mit drei oder mehr Kindern beantragen, sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Die Ausstellung des Landesfamilienpasses ist nicht vom Einkommen der Eltern bzw. Kinder abhängig.
Die Anträge können in der Sozial- und Jugendbehörde abgegeben werden. Bei der Aushändigung des Landesfamilienpasses wird gleichzeitig eine Broschüre mit ausgegeben, die genau informiert, welche Einrichtungen kostengünstig besucht werden können.
Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für ihre Bewohner und bietet auch einkommensschwachen Familien die Möglichkeit, sich am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Stand: 10/2009

